Warum eine letzte Prüfung so viel spart
Ein Immobilienexpose entsteht oft unter Zeitdruck. Fotos, Texte, Preise, Grundriss, Energieangaben und Kontaktdaten kommen aus verschiedenen Quellen zusammen. Genau deshalb lohnt sich vor der Veröffentlichung eine kurze, feste Schlussprüfung.
Diese Checkliste hilft, typische Fehler zu vermeiden. Sie ist bewusst praktisch formuliert und ersetzt keine juristische Einzelfallprüfung.
Die 15-Punkte-Checkliste
- Titel korrekt? Keine übertriebenen Versprechen, keine falsche Lagebezeichnung.
- Adresse und Lage geprüft? Öffentliche Angaben müssen zur Vermarktungsstrategie passen.
- Preis und Preisart korrekt? Kaufpreis, Kaltmiete, Warmmiete, Nebenkosten und Kaution nicht vermischen.
- Flächenangaben abgeglichen? Wohnfläche, Nutzfläche und Grundstücksfläche aus verlässlicher Quelle übernehmen.
- Zimmerzahl plausibel? Keine Abstellräume oder Durchgangsbereiche falsch zählen.
- Energieangaben übernommen? Energieausweis öffnen und Werte direkt vergleichen.
- Provision klar? Angaben zur Maklerprovision und Verteilung sauber formulieren.
- Bilder realistisch? Keine Mängel verstecken, keine Raumstruktur verändern.
- KI-Bilder gekennzeichnet? Jede Visualisierung direkt am Bild oder in der Bildunterschrift.
- Originalzustand sichtbar? Neben Visualisierungen auch reale Fotos zeigen.
- Möblierung klar? Bei Mietwohnungen sagen, ob Möbel Teil des Mietumfangs sind.
- Datenschutz geprüft? Personen, Kennzeichen, Dokumente und private Details entfernen.
- Text sachlich? Keine Garantien wie "sicher verkauft" oder "garantiert vermietet".
- Mobile Ansicht getestet? PDF und Web-Expose auf Smartphone öffnen.
- Kontaktweg funktioniert? Telefonnummer, E-Mail, Links und Ansprechpartner prüfen.
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Zwei Sätze, die fast immer helfen
Bei KI-Bildern:
"Einige Bilder zeigen virtuell möblierte Visualisierungen. Sie dienen der Veranschaulichung und zeigen nicht den real möblierten Zustand."
Bei unmöblierten Mietwohnungen:
"Die gezeigte Einrichtung ist eine digitale Visualisierung und nicht Bestandteil des Mietvertrags."
Diese Hinweise ersetzen nicht die konkrete Prüfung, reduzieren aber viele Missverständnisse.
Quellen und Einordnung
- UWG § 5: Irreführende geschäftliche Handlungen
- UWG § 5a: Irreführung durch Unterlassen
- GEG § 87: Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige
- DSGVO, Verordnung (EU) 2016/679
Diese Checkliste ist eine redaktionelle Qualitätssicherung und keine Rechtsberatung.
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